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[LE] Aufruf Prozessbegleitung: Gerichtsprozess zum B34-Verfahren

Montag, 13. Mai 2024

Zum Verfahren:

Fast 4 Jahre ist es nun her, dass vier Personen im Innenhof eines leerstehenden Hauses in Leipzig – Connewitz festgesetzt wurden. Diese verhinderte Besetzung, als auch eine Räumung am Vortag im Leipziger Osten¹ wurden von starken Protesten in Leipzig begleitet. Zudem gab es ein Veranstaltungswochenende im Leipziger Süden – „Die soziale Kampfbaustelle“.²

Die Beschuldigten rund um das „B34-Verfahren“ sahen sich zwei Monate danach mit Vorladungen zur DNA-Entnahme und ED-Behandlungen konfrontiert, begründet mit Ermittlungen zu Sachbeschädigungen am und im Haus. Als die Beschuldigten den Vorladungen nicht nach kamen, wurden im September 2022 die Cops vor geschickt und haben sich morgens – teilweise gewalltvoll – Zugang zu den Wohnungen der Betroffenen verschafft. Dadurch konnte einer Person DNA entnommen werden, die weiteren Drei waren nicht anzutreffen.

Im Juni 2023 kamen dann Neuigkeiten in Form eines Strafbefehls³:

1. Die Sachbeschädigung als Vorwurf wurde bei allen vier Person eingestellt. Konsequenz: Der DNA-Beschluss ist hinfällig.

2. Das Verfahren wegen Hausfriedensbruch soll mit einer Verurteilung zu 50 Tagessätzen à 30€ je Person abgeschlossen werden.

Nachdem die darauffolgenden Einstellungsanträge der Beschuldigten durch die Justiz abgelehnt wurden, wird das Verfahren nun vor Gericht verhandelt.

Mehr Infos findet ihr hier: https://b34soligruppe.noblogs.org/

Zum Gerichtstermin:

Eine solidarische und Justiz-kritische Prozessbegleitung mit vielen Menschen im Raum ist explizit gewünscht. 

Am Dienstag, 21.05., ab 9h am Amtsgericht Leipzig (Sitzungssaal 247) geht es los.

Vermutlich ist dies der einzige Verhandlungstag für dieses Verfahren.

Eine Kundgebung wird nicht angemeldet sein, darf aber spontan zu Stande kommen.

Kommt zahlreich und wütend. – Lasst uns dem Gericht gemeinsam und entschlossen begegnen!

Gegen eine Stadt der Reichen. Für widerständige Ideen und Projekte!

Die Soligruppe B34 (Mai 2024)

¹ Besetzung der LiWi im Leipziger Osten: https://de.squat.net/2020/08/22/leipzig-besetzung-ludwigstrasse-71/

² Wochenend-Rückblick zur „Soziale[n] Kampfbaustelle“: https://de.indymedia.org/node/104198

³ Update zum B34-Verfahren: https://de.indymedia.org/node/337198

[LE] Update zum B34-Verfahren – DNA-Beschlüsse hinfällig!

Mittwoch, 31. Januar 2024

Über drei Jahre ist es nun her, dass vier Personen im Innnenhof des als „B34“ bekannt gewordenen Hauses festgesetzt wurden. In den Medien kursierte damals, es gab den Versuch einer Hausbesetzung.
Darauffolgend gab es den Vorwurf des Hausfriedensbruchs und den Verdacht der Sachbeschädigung gegen die angetroffenen Gefährt*innen.
Wie so oft, folgte ein langes juristisches Hin-und Her, DNA- Beschlüsse, Vorladungen denen die Gefährt*innen nicht nachkamen, eingelegte Widersprüche..

Über ein Jahr ist es her, dass Bullen in ein Haus- und Wohnprojekt im Leipziger Westen, sowie in zwei Mietwohnungen in Leipzig – Connewitz eindrangen, um die lang ausstehenden DNA-Beschlüsse, inkl. ausführlicher ED-Behandlungen zwangsweise zu vollstrecken. Sie trafen jedoch nur eine der beschuldigten Personen an, die drei weiteren Beschuldigten konnten nicht aufgefunden werden. Die angetroffene Gefährtin wurde mit zur Wache genommen und musste dort ihre DNA abgeben¹.

Nach all der vergangenen Zeit bekamen alle vier Beschuldigten im Juni letzten Jahres Strafbefehle zugesandt:
50 Tagessätze à 30€, ergo 1,5 Tsd. € pro Person für einen Hausfriedensbruch, für das Auffinden von vier Personen im Innenhof eines seit Jahren leerstehenden Gebäudes.
Folgend sieht die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung der Sachbeschädigungsverfahren ab, damit einhergehend sind auch weitere Maßnahmen gegen die Beschuldigten hinfällig. Weitere Maßnahmen heißt in diesem Fall also auch explizit die DNA-Abnahme, da diese im Kontext des Sachbeschädigungsvorwurfs stand.

Es ist relevant zu bemerken, dass es drei von vier Personen möglich war, sich mehrere Jahren der richterlichen Anordnung zur DNA-Entnahme zu entziehen und die bereits entnommene DNA der Gefährtin, nach aktuellem Kenntnisstand, nicht ausgewertet wurde. Zumindest offiziell wurde diese Auswertung aufgeschoben. Darauf vertrauen sollten wir sicherlich nicht, erwähnen wollen wir es dennoch.

In Anbetracht der rasanten Zunahme von DNA-Beschlüssen und der immensen Auswirkung, die eine abgenommene und eingespeicherte DNA für die jeweiligen Personen haben kann, halten wir es für dringend notwendig, sich individuell und kollektiv Gedanken zu machen, wie der eigene Umgang mit einem DNA-Beschluss aussehen kann. Am Besten schon zu einem Zeitpunkt, an dem wir mit diesem Beschuss noch gar nicht konfrontiert sind.
Verfahren wie dieses zeigen, dass es durchaus sinnvoll sein kann, zu einer Vorladung nicht zu erscheinen und sich der Abnahme zu entziehen. Sicher ist dies in jedem Verfahren anders und führt oft nur zu einer Aufschiebung statt einer Aufhebung. Allein das Einbeziehen dieser Option in unsere Diskussionen jedoch halten wir für wichtig.

Bemerken wollen wir zugleich,dass wir eine Verurteilung zu über 50 Tagessätzen je Person als unverhältnismäßig hoch angesetzt sehen. Es bleibt somit sichtbar, dass die Justiz weiterhin einer politisch motivierten Verfolgung nachgeht.

Alle vier Beschuldigten haben zum dreijährigen Jubiläum ihrer Festsetzung Einstellungsanträge gestellt und sind im Zuge dessen bereit jeweils 1 Tsd.€ an unterstützenswerte Vereine zu geben.
Die Antwort des Gerichtes bleibt bis dato ausstehend.

Während die Mühlen der Justiz langsam vor sich hin mahlen, wird besagtes Haus saniert. Seit wenigen Wochen ist es umhüllt von einem Gerüst und Handwerksarbeiten schreiten stetig voran.
Es ist eine weitere Immobilie, welche der Allgemeinheit nun endgültig enzogen wird  und sich einreihen soll in eine Geschichte der rasant voranschreitenden Gentrifizierung Leipzigs, in eine Geschichte der Vedrängung.

Doch wir wissen auch, dass die Kämpfe um freiere Räume, um Orte der Begegnung, Vernetzung und Organisierung außerhalb einer Logik des Konsumzwangs nicht verstummt sind:

Unsere Solidarität gilt den Besetzer*innen der Antischocke, welche vor wenigen Tagen in Leipzig vor Gericht standen.² Ebenso all jenen Menschen, welche sich in Solidarität der Besetzung die Straßen nehmen und nahmen.

Die Häuser gehören uns allen!

Soligruppe B34  (Januar 2024)

¹ https://b34soligruppe.noblogs.org/

² https://de.indymedia.org/node/335914

Zusammenfassung: Kundgebung mit den Beschuldigten des B34-Verfahrens am 18.01.2022

Sonntag, 23. Januar 2022

Das LKA Sachsen schickte erneut Vorladungen zur ED-Behandlung und DNA-Abgabe raus und erwartete nun alle vier Beschuldigten des B34-Verfahrens am 18.01.2022 in der Leipziger Polizeiwache in der Dimitroffstraße. Um die Unterstützung mit den Beschuldigten auf die Straße zu tragen fanden sich am 18.01.2022 ca. 40 Menschen vor der „Dimitroff-Wachen“ ein. Hier ein kurze Sammlung von Artikeln und Informationen rund um das Verfahren und der Kundgebung am 18.01.2022.


Kundgebung am 18.01.2022

*geklaut von knack.news: https://knack.news/1693

Solidarität mit den von Repression Betroffenen im „B34“-Verfahren

Sonntag, 23. Januar 2022

Solidarität mit den von Repression Betroffenen im „B34“-Verfahren

Es ist es mal wieder soweit:
Das LKA Sachsen schickte erneut Vorladungen zur ED-Behandlung und DNA-Abgabe raus und erwartete alle vier Beschuldigten des B34-Verfahrens am 18.01.2022 in der Leipziger Polizeiwache in der Dimitroffstraße.

Es ist wohl kaum überraschend, dass sich die Repressionbehörden von ihrer fixen Idee nicht abbringen lassen:
Unter dem Vorwand endlich ermitteln zu wollen, wer denn nun die Sachbeschädigung am Eingangstor des kurzzeitig besetzten Hauses in Leipzig – Connewitz begangen haben soll, sollen die Verdächtigen zu einer richterlich angeordneten DNA-Entnahme und einer ED-Behandlung antreten.

Die Datensammelwut der deutschen Repressionsbehörden wird durch zahlreiche Artikel und Veröffentlichungen in den letzten Jahren immer offensichtlicher. Dass das LKA Sachsen, viel eher noch die SoKo Linx und zuständige Richter*innen, nur so mit DNA-Beschlüssen um sich werfen, ist somit nicht überraschend (1).
Auch wir als Soligruppe der Vorgeladenen, kommen nicht umhin auch unsererseits eine Position zu beziehen und wollen uns im Folgenden um eine politische Einordnung bemühen:

Beginnen wir vorerst im September 2020: Über ein Jahr ist es nun her, dass in Leipzig verschiedene Hausbesetzungen und anschließende Räumungen für Aufruhr sorgten.
Am Do, 03.09.20 räumten die Cops das einige Tage zuvor besetzte Haus „Luwi 71“ im Osten Leipzigs. Am Tag darauf verhinderten sie eine Besetzung im Leipziger Süden, diese wurde folgend als „B34“ bekannt.
Beide Räumungen wurden mit abendlichen Spontandemonstrationen beantwortet, auf denen viele solidarische Menschen ihre Wut zum Ausdruck brachten und sich rebellisch die Straßen nahmen.
Tags darauf war der Zorn noch immer nicht versiegt: Bei einer angemeldeten Demonstration im Leipziger Süden gab es den 3. Abend in Folge Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demo-Teilnehmer*innen.(2)

Viel zu oft werden diese aufständigen Momente lediglich als „Krawalle“ deklariert und allen Beteiligten reine Lust auf Gewalt vorgeworfen. Wir sind überzeugt: Das ist nicht der Hintergrund solcher Ereignisse! Es ist anmaßend und zu kurz gefasst solche Geschehnisse mit der Aggression von Einzelnen ab zu tun, wie es doch so oft üblich von hiesiger Presse getan wird.

Geht es doch um so viel mehr als bloße Zerstörungswut:
Der Kampf um bezahlbaren Wohnraum und die Versuche der vorranschreitenden Gentrifizierung in Leipzig Einhalt zu gebieten, waren längst in vollem Gange. Der Ausverkauf der Stadt an große Immobilienunternehmen war zu diesem Zeitpunkt ein Thema, um das kaum ein Mensch herum kam. Auf verschiedenen Ebenen wurde versucht auf das Problem aufmerksam zu machen und dagegen vorzugehen: Artikel, Demonstrationen oder militante Aktionen – Der Protest war vielseitig… doch eine hilfreiche Veränderung in der Wohnunspolitik blieb aus.
Nicht, dass wir glauben, dass es zielführend ist Forderungen an den Staat oder eine städtische Regierung zu stellen. Dennoch wollen wir darauf aufmerksam machen, dass die Wohnraum-Frage kein Sparten-Thema, sondern „Wohnraum als Ware“ ein eindeutig sichtbares Problem einer kapitalistischen Ordnung ist und den Grundbedürfnissen der Menschen widerstrebt.

Auch schon vor der Pandemie war eine vorranschreitende Zuspitzung der gesellschaftlichen Verhältnisse deutlich zu erkennen: Die Schere zwischen Arm und Reich wächst stetig, der Planet geht zu Grunde und gemeinschaftliche Momente entschwinden aus unserer Alltagsrealität. Verschwörungsideologische und rechte Kräfte bekommen weiter Aufwind und sammeln sich mindestens in Sachsen kontinuierlich seit 2015 unter verschiedenen Zusammensetzungen auf den Straßen – um nur ein paar konkrete Auswirkungen zu nennen.

Deshalb ist es uns wichtig zu betonen: Wenn Häuser besetzt werden, sollte dies nicht lediglich als Protestform begriffen werden, sondern auch als Versuch neue Freiräume zu schaffen.
Freiräume, in denen ein anderes Miteinander erprobt wird – unabhängig von kapitalistischer Verwertungslogik und Herrschaftsverhältnissen.
Freiräume, in denen sich soziale Kämpfe verbinden und emanzipatorische Ideen vorrangetrieben werden. Freiräume, welche sich antagonistisch zum Staat und einer neo-liberalen Gesellschaftskonstruktion gestalten.
Räume in denen die Reproduktion des alltäglichen Lebens nicht, wie so oft an FLINTA*s abgeschoben wird, sondern in denen öffentlich und organisiert über geschlechtliche Arbeitsteilung diskutiert werden kann und sie dadurch praktisch änderbar wird.

Diese Bestrebungen und der Versuch eine Immobilie dem freien Markt zu entziehen und der Allgemeinheit zugänglich zu machen, sind dem Staat und der Stadt ein offensichtliches Dorn im Auge. Dass das Privateigentum Einzelner zu schützen einen höheren Stellenwert hat, als die (Grund-)Versorgung Aller zu ermöglichen, zeigt sich auch in der Repression, welche nun denen entgegenschlägt, die sich am höchsten Gut im Kapitalismus vergriffen haben sollen.

Aus einem einfachen Hausfriedensbruch wird eine „linksextremistische Straftat“, welche die Cops dazu anregt möglichst viele Informationen über die Beschuldigten zu sammeln. – Was uns wieder zur angesetzten DNA-Entnahme führt. Ebenso beobachteten wir, wie die sächsische AfD in der Vergangenheit Anfragen über #LeipzigBesetzen stellte, es scheint als hätte man Angst um die eigenen vier Wände (3). Interessant, wo doch vor allem die sächsischen Behörden für ihren Konstruktions- und Ermittlungseifer gegen linke Zusammenschlüsse bekannt sind und diese unter der Idee der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ kriminalisieren.

Abschließend wollen wir in uns in dieser kurzen Analyse den vielfachen Aussagen verschiedener Gefährt*innen und Autor*innen anschließen und uns mit einem Zitat aus dem Text über die Datensammelwut des LKA 5 Sachsen verabschieden:

„[…] Repression fängt eben nicht erst an dem Punkt an, an den sie eine*n trifft. Man kann es den Bullen so schwer wie möglich machen, um keine DNA bei politischen Aktionen zu hinterlassen. Macht euch die juristischen Möglichkeiten bewusst und diskutiert in euren Bezügen, was ihr im Falle einer Maßnahme wie der DNA-Entnahme machen könnt und wollt. Bis dahin sollten wir uns nicht einschüchtern lassen und in unserem Widerstand fortschreiten.“

• Lasst uns die Betroffenen spüren lassen, dass sie nicht alleine sind mit der Repression!
• Getroffen hat es Einige, gemeint sind wir alle!
• Solidarität mit den Hausbesetzer*innen in Leipzig und überall!

Soligruppe B34

1 – Autonomes Blättchen #44 -> https://autonomesblaettchen.noblogs.org/files/2021/03/nr44web.pdf, S. 39
2 – https://de.indymedia.org/node/104198
3 – https://twitter.com/RASSISMUSTOETET/status/1418520718640308225/photo/1

Vom Hausfriedensbruch zur Flugzeugentführung? Absurdes aus dem Verfahren rund um die Besetzung der B34.

Sonntag, 23. Januar 2022

Im aktuellen Verfahren rund um eine Hausbesetzung in Leipzig Connewitz im September 2020, zeigt sich mal wieder, wie die Repressionsbehörden versuchen, mit verschiedensten Methoden, schon vor einer Verurteilung, die Betroffenen einzuschüchtern. Bis jetzt sind sie mit ihren DNA-Beschlüssen gescheitert und da versuchen sie es wohl noch mal auf einer anderen Schiene, den 4 Angst einzujagen: In diesem Fall durch das Verbot an Flughäfen zu arbeiten. Ein kurzer Abriss, wie es zu diesem Verbot kam:
Einer der Beschuldigten arbeitete vor einiger Zeit bei einer Firma, die Aufträge an Flughäfen bearbeitete. Um in sicherheitsrelevanten Bereichen eines Flughafens arbeiten zu dürfen, bedarf es einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die Luftsicherheitsbehörde mit Sitz in Düsseldorf. Als der Betroffene einen Brief ebenjener Behörde im Briefkasten hatte, war das Wundern erstmal groß. Sie drohten ihm an, ihm die Zuverlässigkeit zu entziehen, was heißt, dass er nicht mehr an Flughäfen arbeiten darf. Das ist ein enormer Eingriff in die Berufsfreiheit des Genossen. Vorallem, wenn man betrachtet, um was es geht: Ein nicht abgeschlossenes Verfahren wegen Hausfriedensbruches und Sachbeschädigung. Nach weiteren Briefen wurde schnell klar, dass die Entscheidung der Behörde auf Einschätzungen des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen beruht. Konkret schreiben sie, an den „Resonanzaktionen“ auf die Besetzung hätten sich auch „Linksextremisten“ beteiligt, deshalb sei bei dem Beschuldigten eine Nähe zum „Linksextremismus“ zu vermuten.
Es geht bei diesem Vorgehen um zwei Punkte: einerseits soll konkret die berufliche Zukunft des Betroffenen eingeschränkt werden, andererseits soll mittels der Überspitzung(dieser „Linksextremist“ könnte sicherheitsrelevante Infomationen an „Kriminelle“ weitergeben) klar gemacht werden, dass die „Sicherheitsbehörden“ die Beschuldigten im Visier haben. Sie versuchen durch solche Schikane widerständige Ideen und Leute einzuschüchtern, mit Maßnahmen, für die es keine Verurteilungen braucht; die DNA-Beschlüsse sind in Teilen ähnlich zu bewerten.

Der Gegenwind der uns von den Repressionsbehörden entgegenschlägt, wird sie irgendwann als Sturm heim suchen!
Für die Freiheit!

Richterliche Anordnung zur DNA-Entnahme

Samstag, 19. Dezember 2020

Am 11.12.2020 rieselte bei den Beschuldigten Post von den Cops ein.
Sie werden abermals vorgeladen. Diesmal handelt es sich um eine Vorladung wegen einer ED-Behandlung (Fingerabdrücke, Lichtbilder), sowie einer Aufforderung ihre DNA auf Grundlage von §81a As. 1 bzw. §81e StPO abzugeben. Die richterliche Anordnung (nur!) für die DNA-Entnahme liegt seit 26.10.2020 vor.
Die Beschuldigten werden aufgefordert am 23.12.2020 auf der Dimitroff-Wache zu beiden Maßnahmen zu erscheinen. Weitere Infos folgen!
Getroffen hat es wenige, gemeint sind wir alle! Gegen jede Repression!